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100%ig günstige Scheidung
nach verbindlichem Kostenvoranschlag

Wir führen Scheidungen in
jedem Bundesland durch!

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unser Angebot


  • Wir bieten Ihnen garantiert eine besonders günstige und einfache Scheidung mit vielen weiteren Vorteilen:



  • bundesweite Online-Scheidung
    schnell und mit klar kalkulierbaren Kosten

  • Ratenzahlung der Anwaltskosten jederzeit möglich


  • inklusive telefonische ausführliche Beratung im Familienrecht


  • 100%ig Erreichbarkeit unserer Scheidungsanwälte zu Bürozeiten


  • Wir erstellen nach Ihren persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen Ihr ganz individuelles Kostenangebot zu einem Pauschalpreis von 99,00 €. Wir nehmen uns in der Regel circa 1 Stunde Zeit und prüfen ausführlich, wo wir für Sie Geld sparen können. Die 99,00 € für das Kostenangebot werden später mit Ihren Scheidungskosten bei uns verrechnet.    


Trennungsjahr noch nicht abgelaufen?
Fragen zum Ablauf der Scheidung?

Wir helfen Ihnen, eine erste Orientierung zu erhalten. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung!

Eine Unterhaltsberechnung kostet bei uns pauschal 159,00 €. Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrer Trennung haben, etwa dazu, wie Sie am besten Vorgehen, welche Schritte wichtig sind und wie Sie Ihre Trennung so gestalten, dass Sie möglichst einvernehmlich ablaufen kann, helfen wir Ihnen natürlich auch hierbei. Eine solche umfangreichere Beratung, die in der Regel ein bis zwei Telefontermine umfasst, kostet dann maximal 226,00 €.

Beauftragen Sie uns dann, Ihre Scheidung für Sie durchzuführen, werden diese Kosten der Erstberatungauf die Scheidungskosten angerechnet.

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wir sind spezialisiert auf Kostenangebote
zur einvernehmlichen Scheidung

so geht`s


Ihr individuelles Kostenangebot

Am besten Sie rufen uns anund geben Ihre Daten unserem Sekretariat am Telefon durch. Das geht am schnellsten, denn wir fragen nur wenige Daten ab und erklären Ihnen, wann Ihre Scheidung besonders günstig für Sie sein kann.

Unsere Ersteinschätzung ist völlig unverbindlich und garantiert kostenlos. Wenn Ihnen unser Angebot gefällt, kommt der nächste Schritt.

Sie beauftragen uns

Wenn wir Sie mit unserem Kostenangebot überzeugen konnten, besprechen wir mit Ihnen telefonisch oder, wenn Sie möchten, auch per Videokonferenz den weiteren Ablauf. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin!

Wenn Sie uns beauftragen möchten, schicken Sie uns unsere Vollmacht unterschrieben eingescannt oder mit dem Handy fotografiert per E-Mail  zurück. Wir fertigen umgehend einen Entwurf eines Scheidungsantrags, den wir Ihnen per E-Mail zur Durchsicht und Freigabe übersenden. Sobald Sie den Scheidungsantrag freigegeben haben, wird der Antrag per elektronischer Übermittlung (BeA) an das jeweilige Familiengericht direkt zugestellt.

Ihr Scheidungstermin steht fest

Wenn wir den Scheidungsantrag eingereicht haben, wird das Gericht den Scheidungstermin in der Regel nach circa 3 bis 8 Monaten anberaumen.

Der Scheidungstermin selbst dauert in der Regel nur 10 Minuten.

Ein Monat später sind Sie rechtskräftig geschieden. Sie erhalten ein Original des Scheidungsbeschlusses vom Familiengericht von uns zugesandt. Diesen Scheidungsbeschluss müssen Sie gut aufbewahren, da Sie mit diesem Originalbescluss des Gerichts Ihre Scheidung nachweisen können und so zum Beispiel Namensänderungen beim Standesamt oder Änderungen Ihrer Versicherungen beantragen können.

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Kanzlei SHB hilft Ihnen Ihre Scheidungskosten zu reduzieren - bundesweit!

Lassen Sie sich von unserer Arbeit überzeugen. Wir berechnen Ihnen kostenlos und verbindlich, welche Scheidungskosten Ihnen entstehen würden, wenn Sie Ihre Online-Scheidung über uns einreichen. Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren bundesweit tätig und wir haben sehr große Erfahrungen in der Durchführung von Scheidungs- und familiengerichtlichen Verfahren.

Lassen sich Scheidungskosten sparen?

Grundsätzlich lassen sich eigentlich keine Kosten sparen, denn die Kosten werden für alle Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet und sind damit grundsätzlich immer gleich.

Nach dem Verfahrenskostenwert errechnen sich die Scheidungskosten. So niedriger also der Verfahrenskostenwert, desto niedriger auch die Scheidungskosten insgesamt.

Richtig ist, dass auch wir einen Antrag auf Reduzierung der Verfahrenskosten stellen. Das machen aber auch viele andere Kanzleien, die Ihre Dienst bundesweit über das Internet anbieten. Warum sich am Ende so die Scheidungskosten am Ende meistens doch nicht reduzieren, erklären wir Ihnen gleich.

Wichtig ist aber, dass wir bei der Berechnung des Verfahrenswertes auch Schuldenzahlungen berücksichtigen, die Sie monatlich haben. Schulden der Eheleute werden von den meisten Rechtsanwälten nicht berücksichtigt, obwohl sie die Verfahrenskosten erheblich reduzieren können. Die Berücksichtigung von Schulden der Eheleute ist bei der Ermittlung der Verfahrenskosten in der Literatur und Rechtsprechung umstritten, allerdings gibt es Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, die eine Berücksichtigung der Schulden als gerechtfertigt ansehen.

Wichtig ist zudem, dass wir Ihnen Ihre Anwaltskosten als Teil der Scheidungskosten verbindlich ausrechnen. So können Sie sicher sein, dass Ihnen später keine unerwarteten Anwaltskosten entstehen.

Einzig und allein die Gerichtskosten zahlen Sie nach der Anforderung durch das Gericht. Zwar rechnen wir diese vorher für Sie auch aus, aber letztlich bestimmt das Gericht die Gerichtskosten und diese können daher auch von den von uns errechneten Kosten abweichen, meistens allerdings nur geringfügig.

 

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